Batteriespeicher vom Netz laden

Hallo zusammen,
ist es möglich über einen Befehl den Batteriespeicher z.B. über Nacht mit (billigem) Netzstrom zu laden?
In der FEMS Docu habe ich den Parameter ess0/SetActivePowerEquals gefunden. Wäre das der Parameter um die Beladung zu steuern?

Hallo Jochen,

ja, dieser Parameter ist für die Übersteuerung durch ein externes Energiemanagement gedacht, und ermöglicht z. B. den Speicher gezielt aus dem Netz zu beladen oder in das Netz einzuspeisen. Allerdings ist es wichtig zu berücksichtigen, dass diese Beladung z. B. bei EEG-Anlagen nicht erlaubt ist.

Bei FENECON läuft diese Funktion unter den FEMS-Apps “Schreibzugriff REST/JSON” oder “Schreibzugriff Modbus/TCP”, die v.A. mit unseren Industrial-Großspeichersystemen genutzt wird. Übrigens funktioniert dieses Überschreiben eines FEMS sehr einfach auch direkt aus OpenEMS heraus mit der “Edge-2-Edge”-Anbindung, wenn die Modbus/TCP-Schreibzugriff App aktiviert ist:

Um zeitvariable Tarife zu nutzen gibt es in OpenEMS übrigens auch bereits einen Steuerungsalgorithmus:

Diese umgeht die oben genannte Beschränkung, indem er - mithilfe einer Verbrauchsprognose - die Entladung in der Nacht auf die Zeiten mit hohem Strompreis beschränkt. In FEMS heißt diese App z. B. FEMS App Awattar HOURLY. Wir warten gespannt auf entsprechende Gesetzesänderungen, um hier noch mehr Möglichkeiten aus den Speichern herauszuholen…

Gruß,
Stefan

Das ist sehr im Sinne der Energiewende bzw. wichtig auf dem Weg zu einem Stromnetz mit volatilen Erzeugern. (Daumen hoch für die Entwickler:innen für das Engagement!)
Aber gibt es denn wirklich gesetzliche Einschränkungen bei gezielter Beladung des (privaten) Speichers aus dem öffentlichen Stromnetz? Da ja in jedem Fall die Einspeisung bei Entladung des Speichers unterdrückt wird, handelt es sich doch lediglich um eine zeitliche Verschiebung des Netzbezugs der bilanziell weder Mehrverbrauch noch Einspeisung bedeutet?

Ohne Jurist zu sein, stellt sich mir die Sache wie folgt dar.
Ein Bezug von Strom aus dem Netz in einen Speicher ist nur dann problematisch, wenn aus dem Speicher auch Strom in das Netz eingespeist wird und dafür eine EEG-Vergütung verlangt wird.
Dies wäre nach dem Ausschließlichkeitsprinzip nicht zulässig - der aus dem Netz bezogene Strom würde den EE-Strom im Speicher vergrauen.
Praktisch scheint mir diese Restriktion allerdings irrelevant. Die Zwischenspeicherung von EE-Strom und spätere Netzeinspeisung macht sowieso keinen Sinn. Wenn das EMS zur Speichersteuerung einigermaßen sinnvoll arbeitet, sollte es diesen Vorgang vermeiden.
Zwei Lösungen bieten sich aus meiner Sicht an:

  1. Der Speicher wird im Marktstammdatenregister nicht als EEG-Anlage registriert. Dann ist er frei, Strom aus dem Netz zu beziehen und wieder einzuspeisen. Ein Messkonzept müsste natürlich eine Unterscheidung zwischen Einspeisung aus Speicher und aus PV-Anlage ermöglichen.
  2. Der Speicher bleibt als EEG-Anlage registriert und es wird trotzdem Strom aus dem Netz bezogen. In dem Fall entfällt für das gesamte Kalenderjahr der EEG-Vergütungsanspruch für den aus dem Speicher in das Netz eingespeiste Strom. Da wie gesagt sowieso kaum PV-Strom über den Speicher ins Netz fließen dürfte, könnte das getrost in Kauf genommen werden. Wichtig ist, dass die EEG-Vergütung für direkt von der PV-Anlage eingespeisten Strom dabei erhalten bleibt. Auch hier ist ein geeignetes Messkonzept erforderlich.

Die erste Variante ist sicherlich die sauberere. Die Einschätzung erfolgt auf Basis eines BNetzA-Papiers: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiGhKbipuz7AhWJDewKHa2ACKwQFnoECAsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesnetzagentur.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FSachgebiete%2FEnergie%2FUnternehmen_Institutionen%2FErneuerbareEnergien%2FHinweispapiere%2FStromspeicher.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&usg=AOvVaw2q8ZB0iJhTJM5EWuK8-mad

Bisher nicht geprüft habe ich steuerliche Aspekte oder Fragen, die sich aus einer Anlagenzusammenfassung bei gleichzeitiger Errichtung von PV-Anlage und Speicher ergeben könnten.

Die Problematik verstehe ich in Bezug auf meine PV Anlage nicht.
Die Energie der PV Anlage geht immer in den Speicher oder ins Netz bei Überschuss aber nie vom Speicher ins Netz. Wenn ich den Speicher aus dem Netz lade wird der Strom nicht zurück gespeist.
Außerdem ist das Laden von lokalen Speichern (e. g. E-Auto) doch immer die Vision um um das Problem der Speicherung von regenerativen Strom zu ermöglichen.
Oder verstehe ich da was falsch?

Ich sehe das genauso, allerdings ist das öffentliche Verständnis (oder sagen wir mal die Sicht des Gesetzgebers) evtl. da noch nicht up to date? Das BMWK sieht das Thema jedenfalls gekoppelt an den Rollout von SmartMetern.
Unterdessen steigt die Menge der abgeregelten Leistung weiter an: “Rund 5800 Gigawattstunden des erzeugten Stroms konnten im vergangenen Jahr wegen des schleppenden Netzausbaus nicht eingespeist werden, die deutschen Stromproduzenten wurden dafür mit insgesamt 807,1 Millionen Euro entschädigt, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums”