Hallo ThommyTheKid,
zunächst einmal: Der Ton, den du hier zuletzt anschlägst, ist ehrlich gesagt nicht ganz okay. Viele hier – mich eingeschlossen – engagieren sich freiwillig und versuchen zu helfen, soweit es der aktuelle Stand der Dinge überhaupt zulässt. Fordernde oder vorwurfsvolle Posts helfen da nicht weiter und schrecken eher ab, dir zu antworten.
Nun aber zur eigentlichen Sache:
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Stand der Dinge zu § 14a EnWG und Steuerboxen / HEMS (Oktober 2025)
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Die wichtigste Info gleich vorweg:
Es gibt bis heute keine einheitlich festgelegte, verbindliche technische Schnittstelle oder vollständige Spezifikation, wie die Kommunikation zwischen Steuerbox, Smart Meter Gateway und HEMS konkret aussehen muss. Viele Punkte sind weiterhin unklar oder regional unterschiedlich umgesetzt.
Einige Fakten dazu:
- Selbst wenn ein intelligentes Messsystem (Smart Meter + Gateway) installiert ist, können viele Netzbetreiber noch gar keine Steuerbefehle senden oder nutzen.
- Die Auswahl der Steuerbox liegt beim Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber. Welche Schnittstellen (Ethernet, potenzialfreie Kontakte, EEBUS, IEC 61850 etc.) genutzt werden, variiert stark – ein Standard ist bislang nicht verbindlich festgelegt.
- In vielen Fällen gibt es aktuell überhaupt keine am Markt verfügbare Steuerbox, die alle vorgesehenen Funktionen vollständig erfüllt. Manche Betreiber sprechen daher eher von einer „Vorbereitungspflicht“ als von einer aktiven Steuerpflicht.
- Auch die Integration ins Hausnetz (ob isoliertes LAN nötig ist oder nicht) ist nicht gesetzlich klar definiert. Oft ist nur von „sicherer Kommunikation“ oder „Segmentierung“ die Rede, ein physisch getrenntes Netz wird aber nirgends verpflichtend gefordert.
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Zu deiner Idee einer selbstgebauten Lösung
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Technisch gesehen spricht nichts dagegen, dass du mit OpenEMS auf einem Raspberry Pi Modbus-Daten ausliest und eigene Steuerlogiken umsetzt – aber:
- Eine Eigenlösung ist keine offiziell zertifizierte Umsetzung im Sinne von § 14a.
- Sie kann im Konfliktfall (z. B. wenn der Netzbetreiber Steuerbefehle sendet) problematisch sein, wenn sie deren Wirkung verändert oder blockiert.
- Vergünstigungen bei den Netzentgelten erhältst du nur, wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß den technischen Vorgaben betreibst – Eigenbauten erfüllen das in der Regel nicht ohne Weiteres.
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Zu deinen konkreten Fragen
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„Wenn die Kommunikation der Steuerbox mit dem HEMS per Ethernet stattfindet, darf das nicht mein LAN sein – muss ein separates Netzwerk sein?“
→ Dafür gibt es keine eindeutige gesetzliche Vorschrift. Häufig wird empfohlen, ein eigenes VLAN oder Segment zu nutzen, aber ein komplett vom Internet getrenntes Netz ist nicht zwingend vorgeschrieben.
„Ob Steuerboxen überhaupt LAN-Schnittstellen haben / Abhängigkeiten zwischen Smart Meter, Steuerbox und HEMS?“
→ Ja, es gibt unterschiedliche Varianten. Manche arbeiten über CLS-Kanäle am Smart Meter Gateway, andere über Ethernet oder potenzialfreie Kontakte. Welche bei dir eingesetzt wird, hängt vom Messstellenbetreiber und Netzbetreiber ab.
„Kann OpenEMS auf einem Raspi als HEMS für § 14a fungieren?“
→ Prinzipiell ja, technisch ist das machbar. Aber ob es auch formal anerkannt wird, hängt davon ab, ob du die offiziellen Schnittstellen implementierst und zertifizierte Hardware nutzt. Allein mit einem Raspi erfüllst du die regulatorischen Anforderungen in der Regel nicht.
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Fazit
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Du hast keine falschen Vorstellungen – viele deiner Fragen sind aktuell nicht abschließend geklärt, weil die Rahmenbedingungen in Deutschland auch knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten von § 14a EnWG noch nicht vollständig standardisiert sind.
Es ist also nicht so, dass hier niemand antworten will – es kann dir schlicht niemand eine 100 % verbindliche Aussage geben, weil es sie momentan nicht gibt.
Viele Grüße