OpenEMS mit einer §14a Steuerbox als HEMS

Hallo,

ich hab mal ein paar grundlegende Fragen, inwiefern ich OpenEMS auf einem Raspi4 in meiner Umgebung auch als HEMS für die Steurbarkeit nach §14a einsetzten kann.

Zu meiner Situation: Ich habe eine 10KW Solaranlage mit einem Goodwe ET10 und BYD HVM 19,3 Speicher sowie eine Lambda Wärmepumpe in Betrieb. Der Stromspeicher und die Wärmepumpe fallen unter den §14a, da sie nach dem 1.1.24 installiert wurden.

Ich nutze aktuell Modul1 des §14a und habe weder Smartmeter noch Steuerbox für die Drosselung. Die Wärmepumpe und den Goodwe Wechselrichter kann ich super per Modbus TCP auslesen und OpenEMS nutze ich aktuell ausschließlich für die Visualisierung.

Nun zu meinem Problem/ meiner Frage: Wenn ich evtl. demnächst mal Smartmeter und Steuerbox bekommen sollte würde ich gerne wissen, auf welche Art und Weise ich dann
openEMS auch noch nutzen könnte als HEMS. Es müsste dann also von der Steuerbox,
die vom Netzbetreiber eingebaut wird, im Fall der Fälle das Steuersignal empfangen und
dann über Modbus TCP den Goodwe (wegen Speicherladung) und die Lambda Wärmepumpe
steuern (diese Kommunikation gibt es ja heute schon - allerdings nur lesend).
Dabei könnten soweit ich das verstanden habe, 7,2 KW auf die beiden Geräte verteilt werden,
falls die Strommangellage und damit das Steuersignal gerade aktiv ist.

Kann ich das mit OpenEMS auf meinem Raspi (beides schon vorhanden und am Laufen) machen ? Wie sind die Abhängigkeiten zu der Steuerbox, die ja vom Netzbetreiber festgelegt wird ? Wie ist das mit der Sabotageverhinderung (meinen Raspi zu verplomben bringt ja nichts, wenn ich einfach theoretisch OpenEMS stoppen könnte und dann würde nichts mehr geregelt) ?

viele Grüße

ThommyTheKid

Moin Thommy,

ich habe beim Netzbetreiber die Steuerung per Relais (FFN-2bit) beantragt und mir beim Chinesen eine einfache IO-Modbus-Schnittstelle besorgt - hier ginge sicher auch eine Ethernet-IO-Schnittstelle. Über diese könnte ich dann die Stellung der Relais auslesen und meine PV und die EVCS mit Hilfe eines eigenen Controllers entsprechend der gesetzlichen Vorgaben regeln. Aber natürlich muß OpenEMS auf die Geräte auch schreibend zugreifen können. Out-of-the-box habe ich es nicht hinbekommen und mußte sowohl für meinen SolarEdge Inverter als auch die Heidelberg Wallbox eigene Module schreiben.

Ich habe mich auch ein wenig mit EEBus beschäftigt, aber zumindest für eine Hausinstallation erscheint mir das mal wieder typisch deutsch overengineered. Zumal der Netzbetreiber das Abregeln selbst eigentlich auch gar nicht wollen dürfte, da er sonst zum Ausbau verpflichtet ist, sobald er die Karte einmal gezogen hat.

Nach meinem Verständnis kann der Netzbetreiber über die Daten des Smartmeters erkennen, ob du deiner Regelverpflichtung nachkommst. Darüber hinaus bist du verpflichtet Steueranweisungen in geeigneter Form zu protokollieren und auf Anfrage schriftlich mitzuteilen. Ich würde da einen entsprechenden Auszug der Influx-Datenbank liefern, da diese ja die meisten Daten und Regelzustände speichert. Ich gehe nicht davon aus, dass da etwas verblombt werden müsste. Das ist aber nur meine Meinung.

Jedenfalls hat mir mein Netzbetreiber vor kurzem dann das Smartmeter eingebaut, aber oh Wunder festgestellt: bei mir im Keller gibts ja gar kein Mobilnetz. Daher ist bis jetzt alles beim alten geblieben: Zähler ablesen (am Smartmeter :joy:) und keine Steuerbox. So kann ich dir leider nichts zum praktischen Einsatz sagen.

Hallo,

ich bin mir eigentlich auch sicher, dass ich das mit einer selbst implementierten Logik ohne Probleme technisch hinbekommen könnte, aber ich hab halt keine Ahnung, ob das zulässig ist.

Bei mir ist die Wallbox (hatte ich im 1. Post gar nicht erwähnt) eine VW Charger Connect von
deutlich vor 2024 (muss also imho nicht in die §14a Sache mit rein).

Hydrid Wechselrichter von Goodwe mit Speicher von BYD aber schon und auch die Lambda Wärmepumpe. Beide hängen ja schon am internen Netzwerk und ich lese beide schon alle 5 sec
per Modbus TCP aus und speichere alles in einer InfluxDB. (bestimmt jeweils 15 Werte der WP und 10 des Wechselrichters).

Jetzt habe ich z.B. irgendwo aufgeschnappt dass wenn die Kommunikation der Steuerbox mit dem HEMS per Ethernet stattfindet, dass dies ein separates Netzwerk sein muss (also keine Verbindung ins Internet haben darf - also nicht mein LAN sein kann), sondern eine separate
Netzwerkverbindung zwischen Steuerbox und HEMS.

Und ich weiß nicht mal, ob alle Steuerboxen, die es gibt (die bestimmt ja der Netzbetreiber) eine LAN Schnittstelle haben um mit einem HEMS zu kommunizieren. Ebenso nicht, welche Abhängigkeit es zwischen dem Digitalen Zähler und dem Smartmeter Gateway und der Steuerbox gibt (gibt es da auch nur bestimmte Kombinationen (ich denke da an Stromversorgung oder so).

Ich hab mir nur gedacht, weil hier ja auch Leute von Fenecon sind, die sich sozusagen beruflich mit dem Thema beschäftigen - denn ich denke schon, dass die Lösung von Fenecon fast 2 Jahre nach Inkrafttreten der Neuerung des $14a hierfür tauglich sein sollte, oder ?

Da müsste es doch möglich sein, dass jemand etwas zu so grundsätzlichen Dingen sagen kann, wie die Regeln sind und ob openEMS auf einem Raspi dafür prinzipiell überhaupt in Frage kommen kann als HEMS für §14a oder ob das sowieso nicht geht, weil ich als Anlagenbetreiber hier zu viele Möglichkeiten des Eingriffs haben könnte.

Ich soll wohl Mitte Oktober ein Smartmeter von Octopus Energy eingebaut bekommen (eines das die Daten über mein LAN verschickt, weil es ebenso bei mir im Keller keinen 5G Empfang gibt). Mal sehen, ob es dazu kommt. Aber zur Frage ob Octopus als neuer Messtellenbetreiber dann auch für die Steuerbox zuständig ist, und was dann für eine Steuerbox eingebaut würde, konnte ich keinerlei Informationen ermitteln.

Gruß

ThommyTheKid

Hallo zusammen,

ich bin etwas verwundert, dass so gar niemand zu dem Thema was zu sagen hat. Immerhin geht es ja um eine gesetzlich geregelte Pflicht ALLER Betreiber von PV Anlagen mit Speicher oder Wärmepumpen (ab 1.1.2024 installiert - also schon fast 2 Jahre aktives Gesetz).

Hier sind doch auch Leute von Fenecon, oder ? Die müssen doch dazu was sagen können ? Oder kann die Fenecon Lösung das nicht oder weiß man dort auch nicht, wie die Anhängigkeiten der Hardware (also der Steuerbox, die ja der Netzbetreiber festlegt) und des OpenEMS oder FEMS Systems sind.

Hab ich eine komplett falsche Vorstellung, wenn ich meine, dass die Leute, die das FEMS von Fenecon entwickeln da Bescheid wissen müssten ? Denn die Fragen, die ich stelle, drängen sich ja förmlich auf und bisher konnte mir keiner eine vernünftige Antwort geben. Wenn alles schon Modbus sprechen kann und openEMS auch, dann sollte doch klar sein, dass hier nichts mit potentialfreien Kontakten gebastelt werden sollte oder ?

Ein hilfloser Ruf nach Antworten …

viele Grüße

ThommyTheKid

Hallo ThommyTheKid,

zunächst einmal: Der Ton, den du hier zuletzt anschlägst, ist ehrlich gesagt nicht ganz okay. Viele hier – mich eingeschlossen – engagieren sich freiwillig und versuchen zu helfen, soweit es der aktuelle Stand der Dinge überhaupt zulässt. Fordernde oder vorwurfsvolle Posts helfen da nicht weiter und schrecken eher ab, dir zu antworten.

Nun aber zur eigentlichen Sache:

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Stand der Dinge zu § 14a EnWG und Steuerboxen / HEMS (Oktober 2025)

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Die wichtigste Info gleich vorweg:

Es gibt bis heute keine einheitlich festgelegte, verbindliche technische Schnittstelle oder vollständige Spezifikation, wie die Kommunikation zwischen Steuerbox, Smart Meter Gateway und HEMS konkret aussehen muss. Viele Punkte sind weiterhin unklar oder regional unterschiedlich umgesetzt.

Einige Fakten dazu:

- Selbst wenn ein intelligentes Messsystem (Smart Meter + Gateway) installiert ist, können viele Netzbetreiber noch gar keine Steuerbefehle senden oder nutzen.

- Die Auswahl der Steuerbox liegt beim Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber. Welche Schnittstellen (Ethernet, potenzialfreie Kontakte, EEBUS, IEC 61850 etc.) genutzt werden, variiert stark – ein Standard ist bislang nicht verbindlich festgelegt.

- In vielen Fällen gibt es aktuell überhaupt keine am Markt verfügbare Steuerbox, die alle vorgesehenen Funktionen vollständig erfüllt. Manche Betreiber sprechen daher eher von einer „Vorbereitungspflicht“ als von einer aktiven Steuerpflicht.

- Auch die Integration ins Hausnetz (ob isoliertes LAN nötig ist oder nicht) ist nicht gesetzlich klar definiert. Oft ist nur von „sicherer Kommunikation“ oder „Segmentierung“ die Rede, ein physisch getrenntes Netz wird aber nirgends verpflichtend gefordert.

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Zu deiner Idee einer selbstgebauten Lösung

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Technisch gesehen spricht nichts dagegen, dass du mit OpenEMS auf einem Raspberry Pi Modbus-Daten ausliest und eigene Steuerlogiken umsetzt – aber:

- Eine Eigenlösung ist keine offiziell zertifizierte Umsetzung im Sinne von § 14a.

- Sie kann im Konfliktfall (z. B. wenn der Netzbetreiber Steuerbefehle sendet) problematisch sein, wenn sie deren Wirkung verändert oder blockiert.

- Vergünstigungen bei den Netzentgelten erhältst du nur, wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß den technischen Vorgaben betreibst – Eigenbauten erfüllen das in der Regel nicht ohne Weiteres.

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Zu deinen konkreten Fragen

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„Wenn die Kommunikation der Steuerbox mit dem HEMS per Ethernet stattfindet, darf das nicht mein LAN sein – muss ein separates Netzwerk sein?“

→ Dafür gibt es keine eindeutige gesetzliche Vorschrift. Häufig wird empfohlen, ein eigenes VLAN oder Segment zu nutzen, aber ein komplett vom Internet getrenntes Netz ist nicht zwingend vorgeschrieben.

„Ob Steuerboxen überhaupt LAN-Schnittstellen haben / Abhängigkeiten zwischen Smart Meter, Steuerbox und HEMS?“

→ Ja, es gibt unterschiedliche Varianten. Manche arbeiten über CLS-Kanäle am Smart Meter Gateway, andere über Ethernet oder potenzialfreie Kontakte. Welche bei dir eingesetzt wird, hängt vom Messstellenbetreiber und Netzbetreiber ab.

„Kann OpenEMS auf einem Raspi als HEMS für § 14a fungieren?“

→ Prinzipiell ja, technisch ist das machbar. Aber ob es auch formal anerkannt wird, hängt davon ab, ob du die offiziellen Schnittstellen implementierst und zertifizierte Hardware nutzt. Allein mit einem Raspi erfüllst du die regulatorischen Anforderungen in der Regel nicht.

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Fazit

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Du hast keine falschen Vorstellungen – viele deiner Fragen sind aktuell nicht abschließend geklärt, weil die Rahmenbedingungen in Deutschland auch knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten von § 14a EnWG noch nicht vollständig standardisiert sind.

Es ist also nicht so, dass hier niemand antworten will – es kann dir schlicht niemand eine 100 % verbindliche Aussage geben, weil es sie momentan nicht gibt.

Viele Grüße

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Hallo,

Vielen Dank erstmal für die sehr ausführliche Antwort !

Und wirklich sorry, dass meine Formulierung bei dir sehr fordernd angekommen ist.
Ich dachte einfach nur, dass hier ja Leute von FENECON sind und die als kommerzieller
Anbieter dazu was sagen könnten müssten. Denn ich dachte, diese Anlagen müssten das
doch mittlerweile erfüllen. Aber ich hätte mir nicht vorgestellt, dass fast 2 Jahre nach Einführung
der Neuerung in §14a immer noch das gleich Chaos in Sachen eindeutiger Festlegung der Standards wie vor 2 Jahren.

Das was du schreibst ist also in allen Bereichen genau das, was ich zwar befürchtet habe.
Ich konnte z.B. auch nicht mal definitiv ermitteln, ob beim Wechsel des Messstellenbetreibers
dieser dann auch für die Steuerbox zuständig ist oder ob das weiterhin der Netzbetreiber ist.
Es konnte mir keiner definitiv sagen, egal wo ich angerufen habe.

Auch die Sache, dass eben Partei A (Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber) festlegt, welches Gerät verwendet wird und die verschiedenen (existierenden oder sogar noch nicht existierenden) Geräte verschiedene Schnittstellen haben und Partei B (ich) dann ggf. eine Steinzeitlösung (potentialfreier Kontakt) umsetzen muss, nur weil der Netzbetreiber ein Gerät ausgewählt hat, das nur das kann, obwohl alle relevanten zu steuernden Geräte schon am LAN hängen, ist für mich ein Designfehler der ganzen Sache.

Also vielen Dank für die Aufklärung - die zwar eine ziemliche Ernüchterung bei mir ausgelöst hat, aber ich denke, dann muss ich einfach alles auf mich zukommen lassen. Einfach warten, bis jemand eine Steuerbox verbauen will und sich dann kümmern, wie man das umsetzen kann.

viele Grüße

ThommyTheKid

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Nach meinem Verständnis ist eine Zertifizierung nur für Smartmeter und Steuerbox gefordert (da es hier vor allem um die sichere Datenübertragung über das Mobilfunknetz/Internet geht). Die Umsetzung der Steuersignale obliegt dann dem Anlagenbetreiber, was er z.B. über ein EMS, Schütze, Schaltkontakte oder oder … erfüllen könnte. Sonst müsste man ja alle Verbraucher über 4,2kW (Wärmepumpen, EVCS, Batterien, Heizstäbe…) zertifizieren lassen. Es könnte allerdings sein, dass man die für den Betrieb von EEBUS erforderlichen Schlüssel nur auf bestimmten Geräten einsetzen kann bzw. diese nur für/mit zertifizierte Geräte erhält.

Ein potentialfreier Kontakt ist für den Hausgebrauch imho völlig ausreichend. Wenn der Netzbetreiber da wirklich mal was abregeln will, genügt die 1-Bit Information volle Leistung/geminderte Leistung. Ob ich dann mit den gesetzlichen 4,2kw oder doch etwas mehr mein Auto laden kann, dürfte den ganzen Aufwand mit EEBUS nicht lohnen. Im Gewerbe/Industrie mag das sicher anders aussehen…

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Hallo,

ich finde halt den potentialfreien Kontakt aus der Steinzeit, wenn bei mir zum Beispiel ein Raspi4 rödelt mit openEMS, Node Red, InfluxDB, Grafana (mit dem ich alle möglichen Solardaten und Wärmepumpendaten aufzeichne, die ich alle paar Sekunden per LAN Netzwerk aus Wärmepumpe und Wechselrichter auslese) sowie EVCC (mit dem ich Überschussladen realisiere).

Da ist es doch komisch, wenn man für für das schnöde Mitteilen des 1 Bit Steuersignals an die Wärmepumpe, das irgendwann an der Steuerbox ankommt, ein zweidrahtiges Kabel mit potentialfreiem Kontakt benutzt wird.

Hierbei ergibt sich eine weitere Frage, auf die ich bislang unterschiedliche Antworten gehört habe. Ich habe 3 §14a Geräte (also Wärmepumpe (nach 2024), Stromspeicher (nach 2024) und Wallbox (vor 2024)). Die Frage ist nun, ob durch das Hinzufügen der beiden Teile nach 2024 die Wallbox von vor 2024 automatisch auch in die Verpflichtung zur Abregelung eingeht oder nicht.

Eine andere Sache ist ja, dass die Summe von 3 Geräten mit Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,6 - 0,7 immer noch höher ist als die von 2 Geräten mit 0,7-0,8.

Aber auch bei 2 Geräten (Wärmepumpe und Stromspeicher) die auf jeden Fall im §14a drin sind, habe ich ja einen Vorteil mit einem EMS (Energiemanagementsystem) wie open EMS.

Ich hab mich bei der Sache nur gefragt, ob und wie ich OpenEMS hierfür einsetzen kann, dass ich also die 8,4KW*(0,7 oder 0,8) zwischen Wärmepumpe und Speicher verteile, denn meine Wärmepumpe nimmt quasi nie mehr als 2KW auf (im Normalfall läuft sie am untersten Modulationspunkt mit 700-900W), da ist also noch deutlich Reserve.

Aber irgendwie scheint das eine Sache für in 5 Jahren zu sein… ich mach mir keinen Stress…
Die Vorteile kann man ja schon genießen…

Gruß

ThommyTheKid

Hey Tommy,

ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Die Anbindung der Geräte (PV, Wärmepumpe, Speicher, etc) zum EMS sollte natürlich nicht über einen potentialfreien Kontakt erfolgen. Hier würde ich auch etwas mehr erwarten. Aber viele moderne Geräte können ja auch Modbus oder LAN und tauschen mit dem EMS viele Daten aus.

Mir geht es um die Anbindung Netzbetreiber → EMS. Im Hausgebrauch reicht da die Information “volle Leistung” oder “abregeln”. Das EMS kann die Geräte dann gerne mit präzisen Leistungsvorgaben über z.B. Modbus steuern und ggf. auch einem Gerät mehr Leistung zuweisen, solange die Grenzen eingehalten werden.

Hi,

ok, diese Anbindung hast du gemeint. Aber über diese Anbindung hab ich mir sowieso nie Gedanken gemacht, denn beide Geräte werden ja sowieso vom Netzbetreiber bereitgestellt.

Mir ging es ja darum zu erfahren, ob man OpenEMS, so wie ich es auf meinem Raspi4 zur Visualisierung und zum Mitloggen einsetze, als HEMS im echten Praxisbetrieb zur Steuerung der Dimmung nutzen kann bzw. ob jemand hier im Forum (besonders die Leute von Fenecon) hier etwas dazu sagen kann, welche Anforderungen von Gesetzgeberseite hier gestellt werden.

Aber wie es aussieht, ist ja auch 2 Jahre nach Einführung der Verpflichtung zur Abregelung überhaupt nichts definiert und klar.

Gruß

ThommyTheKid

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Genau so ist es nämlich..