Hallo Forum,
durch die im Februar 2025 beschlossene Gesetzesänderung (Stichwort Solarspitzengesetz 2025) gibt es neue regulatorische Vorgaben für PV-Anlagen. Soweit ich dies verstehe, betrifft dies neben Neu- auch Bestandanlagen.
Die Regelungen “bis zum Einbau eines iMSys und einer Steuerungeinrichtung” betreffen nur Neuanlagen. Die Regelungen ab Einbau betrifft aber wohl auch Bestandsanlagen, siehe https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2025-03/grafik_technische_Vorgaben_PV-Anlagen_final.pdf (Quelle: Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für EEG- bzw. KWKG-Anlagen zu beachten? | Clearingstelle EEG|KWKG)
Konkret geht es um folgendes:
“Ab Einbau eines iMSys und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG und einer erstmaligen erfolgreichen Testung der Anlage auf Ansteuerbarkeit”
Dies bedingt, dass die Anlagen zukünftig steuerbar werden. Dies ist zum einen über 2-Bit-Relaiskontakte aber auch über EEBUS, sprich stufenlos, vorgesehen.
Nun zu meiner Frage, wie ist euer Standpunkt zum Thema Regelung über OpenEMS und einer erfolgreichen Testung der Ansteuerbarkeit durch den EVU?
Letztlich kann dies über OpenEMS analog den SellToGridLimit-Controllern umgesetzt werden, die Begrenzung wird dann aber nur aktiv und vor allem auch nur sichtbar, sobald man die Grenzwerte überschreitet. Bis dahin wäre nur eine Anzeige in OpenEMS möglich (Ausnahme: Man testest an sonnigen Tagen und die Reduzierung ist kleiner als der aktuelle Überschuss). Wird dies aus eurer Sicht ausreichend sein? Insbesondere wird es schwierig, falls Herstellerkonformitätserklärungen gefordert werden sollten.
Ich habe aktuell noch eine andere Überlegung und habe diese in den beiden von mir realisierten Hybrid-Ess Systemen (SolarEdge und RctPower) mal umgesetzt. Wie ist denn die allgemeine Meinung hierzu? Sinnvoller Ansatz oder eher überflüssig?
Mein Ansatz besteht darin, dass man die Export-Begrenzungsvorgabe als Export-Begrenzung in den Wechselrichter schreibt. Die von mir genannten Wechelrichter bieten, in Zusammenhang mit einem entsprechenden SmartMeter des WR-Herstellers, eine interne Einspeisebegrenzung über den Wechselrichter. Ich schreibe aktuell über den OpenEMS Controller die Begrenzung zur maximalen Export Site Power in alle Wechselrichter.
Bei einem Test auf Fernsteuerbarkeit, kann man nun im WR-Display die übernommene maximale Einspeiseleistung ablesen. Bei Fragen zur Konformität auf regulatorischen Vorgaben, kann man auf den WR-Hersteller verweisen. OpenEMS gibt die Vorgabe dementsprechend transparent weiter, was der EVU wiederum einfach kontrollieren und nachvollziehen kann.
Darüber hinaus würde ich zusätzlich die Leistungsvorgabe über Constrains bzw. Limitierung der PV-WR setzen (analog den SellToGridLimit-Controllern), damit die WR die Leistung entsprechend begrenzen und die Leistungsverteilung so ist, wie OpenEMS dies ausrechnet. Somit wird genau der WR limitiert, den OpenEMS geplant hat.
Das ganze habe ich aktuell über einen zusätzlichen Channel (ActiveExportPowerLimit) in meinen beiden ESSen realisiert, sodass der OpenEMS-Controller diesen Channel beschreiben kann. Wenn man das allgemeingültig für sinnig erachtet, kann es Sinn machen diesen Channel mit entsprechenden Methoden in die Ess- und Pv-Natures (ManagedSymmetricPvInverter) mit aufzunehmen - analog zum ActivePowerLimit des ManagedSymmetricPvInverter.
Falls nicht, lässt sich so aber auch der Channel vom Controller befüllen, ohne dass die Natures verändert werden müssen (so habe ich dies aktuell umgesetzt. Somit bleiben meine ESS-Implementierungen allgemeingültig und benötigen keine speziellen Natures).